Tierschutz per Nachlass:
Gutes Tun durch ein testamentarisches Vermächtnis
Ihr Interesse gilt dem Wohl der Tiere und Sie möchten daher den Tierschutz langfristig unterstützen?
Ein testamentarisches Vermächtnis ist eine schöne Möglichkeit, Ihre Tierliebe langfristig in sinnvolle Tierschutzmassnahmen zu lenken und Ihr Vermächtnis oder auch Ihr Erbe dem Tierschutzverein Gernsheim anzuvertrauen.
Ihr Vermächtnis oder Ihr Erbe kommt in diesem Falle übrigens ohne Steuerabzug hundertprozentig bedürftigen und Not leidenden Tieren zugute!
Der Tierschutzverein Gernsheim ist als gemeinnützig anerkannt und somit von der Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer befreit und enagagiert sich seit fast 60 Jahren im Tierschutz.
Sprechen Sie uns gerne an!